Ich plädiere daher dringend für ein Bürgerliches Gesetzbuch für Daten. So wie das BGB etwa Eigentum, Besitz und Mietrecht an beweglichen und unbeweglichen Dingen klar regelt, brauchen wir ein BGB für das digitale Zeitalter, in dem die Fragestellungen zu Rechten an Daten umfassend geklärt werden. Auf welcher Ebene dies geschieht, liegt auf der Hand. Wenn die automatisierte Zulieferung oder die vorhersehende Wartung über Landesgrenzen hinweg organisiert wird, und davon gehe ich aus, dann brauchen wir eine solche Rechtsordnung für das digitale Zeitalter auf EU-Ebene und nicht auf nationaler oder gar regionaler Ebene. 

Quelle: Wem gehören die Daten? in der FAZ vom 14.10.2016 

Weitere Informationen:

Oettinger will „virtuelles und digitales Sachenrecht, das auch für Daten gilt“

Wem gehören die Daten im Auto?

Digitales Gemeinwohl durch faire Datenpolitik

Ein Gedanke zu „Plädoyer für ein Bürgerliches Gesetzbuch für Daten (Günther Oettinger)“

Schreibe einen Kommentar